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   OLG Hamburg, 27.09.2004 - 2 Wx 86/02   

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https://dejure.org/2004,11870
OLG Hamburg, 27.09.2004 - 2 Wx 86/02 (https://dejure.org/2004,11870)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27.09.2004 - 2 Wx 86/02 (https://dejure.org/2004,11870)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27. September 2004 - 2 Wx 86/02 (https://dejure.org/2004,11870)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geltenden Gleichbehandlungsgrundsatzes; Anspruch auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

  • Judicialis

    WEG § 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 10
    Zur Änderung der Teilungserklärung (Heiz- und Warmwasserkosten) infolge des Ausbaus des Dachgeschosses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZMR 2004, 935
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.06.1985 - VII ZB 21/84

    Zurechnung von Fehlern eines Vorunternehmers

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.09.2004 - 2 Wx 86/02
    Ein Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung steht den Wohnungseigentümern nicht zu, denn die Wohnungseigentümer sind an die Teilungserklärung solange gebunden, wie keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, die ein Festhalten an der Vereinbarung als grob unbillig und damit gegen Treu und Glauben verstoßend (§ 242 BGB) erscheinen lassen (BGH NJW 1985, 2832; Bayerisches ObLG NJW-RR 1994, 142; WuM 2001, 565 m.w.N.; Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl. § 10 Rdn. 42 m.w.N.).
  • BayObLG, 10.08.2001 - 2Z BR 91/01

    Bindung von Wohnungseigentümern an Vereinbarungen mit anderen Mitglieder der

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.09.2004 - 2 Wx 86/02
    Ein Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung steht den Wohnungseigentümern nicht zu, denn die Wohnungseigentümer sind an die Teilungserklärung solange gebunden, wie keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, die ein Festhalten an der Vereinbarung als grob unbillig und damit gegen Treu und Glauben verstoßend (§ 242 BGB) erscheinen lassen (BGH NJW 1985, 2832; Bayerisches ObLG NJW-RR 1994, 142; WuM 2001, 565 m.w.N.; Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl. § 10 Rdn. 42 m.w.N.).
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